ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 Anwendungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf den Abschluss, den Inhalt und die Erfüllung aller Verträge anzuwenden, die zwischen der Emerisis GmbH, FN 543192m (kurz: EMERTAC) und Dritten (KUNDEN) abgeschlossen werden. Diese AGB gelten auch für spätere Verträge, ohne dass auf sie im Einzelfall erneut noch Bezug genommen zu werden braucht.
1.2 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn diese zwischen EMERTAC und dem KUNDEN schriftlich vereinbart sind; sie ersetzen diese AGB nur so weit, wie sie mit diesen AGB in Widerspruch stehen. Wenn eine der in diesen AGB getroffenen Regelungen ungültig sein sollte, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen in diesen AGB getroffenen Regelungen.
1.3 EMERTAC behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Registrierte KUNDEN werden auf die Änderung durch Zusendung einer E-Mail hingewiesen.
2 Leistungen
2.1 EMERTAC betreibt einen Webshop, der
2.1.1 den Verkauf von Kleidung und Ausrüstung im Sicherheits- Outdoor- und Militärbereich,
2.1.2 die Vermittlung von Dienstleistungen für dritte Unternehmen im Sicherheits- Outdoor- und Militärbereich,
2.1.3 die Veranstaltung und Durchführung von Dienstleistungen im Sicherheits- Outdoor- und Militärbereich zum Gegenstand hat.
2.2 Darüber hinausgehende nicht genannte sonstige Leistungen werden von EMERTAC als außerordentliche Leistungen nur erbracht, wenn sie ausdrücklich schriftlich mit firmenmäßiger Zeichnung von EMERTAC vereinbart sind. Nicht Gegenstand der Leistungen von EMERTAC sind Aufklärungspflichten oder Beratungsleistungen, unter welchen – auch rechtlichen – Voraussetzungen die Produkte verwendet werden können und wie die Produkte zu bedienen und zu warten sind.
3 Vermittlung
3.1 EMERTAC wird als Vermittler (Punkt 2.1.2) tätig, wenn EMERTAC im Webshop ausdrücklich als „Vermittler“ auftritt. In diesem Fall übernimmt EMERTAC ausschließlich die Vermittlung des Vertragsverhältnisses zwischen dem KUNDEN und dem dritten Unternehmen (kurz: INSERENT). EMERTAC ist nicht Anbieter der inserierten Dienstleistungen oder Bevollmächtigter des INSERENTEN. Das Vertragsverhältnis, welches die Durchführung der inserierten Leistung zum Gegenstand hat, kommt zwischen dem KUNDEN und dem INSERENTEN zustande. Für dessen Inhalt ist EMERTAC nicht verantwortlich.
3.2 EMERTAC wird dem KUNDEN und dem INSERENTEN nach der Bestellung die jeweiligen Kontaktdaten wechselseitig weiterleiten. Die gesamte weitere Korrespondenz, Anfragen und dergleichen hat ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem INSERENTEN zu erfolgen. EMERTAC ist nicht verpflichtet, an sie gerichtete Korrespondenz, Anfragen und dergleichen weiterzuleiten.
3.3 Die Durchführung der gebuchten Leistung ist ausschließlich Sache des INSERENTEN. Mit der Buchung hat der KUNDE das Entgelt direkt an den INSERENTEN zu bezahlen. Die Stornierung einer Buchung durch den KUNDEN richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des INSERENTEN.
4 Dienstleistung
4.1 Bei den von EMERTAC im Webshop angebotenen Dienstleistungen (Punkt 2.1.3) schuldet EMERTAC eine sorgfältige Betreuung des KUNDEN im Rahmen des abgeschlossenen Vertragsverhältnisses; keinen Erfolg.
4.2 Vom KUNDEN versäumte Kurse, Trainings, Veranstaltungen, Vorträge oder dergleichen sind vom KUNDEN (unabhängig von der Ursache der Säumnis und deren Bekanntgabe) zur Gänze zu bezahlen. Die Anrechnung nach § 1168 Abs 1 ABGB wird ausgeschlossen.
4.3 EMERTAC behält sich vor, den Ort und/oder Termin für einen Kurs, Training, Veranstaltung, Vortrag und dergleichen (auch wenn diese „fix“ zugesagt worden sind) einseitig zu ändern. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf eine Durchführung des Kurses, Trainings, Veranstaltung, Vortrags oder dergleichen durch eine bestimmte Person. EMERTAC behält sich vor, den Trainer, Schulungsleiter oder Vortragenden jederzeit auszutauschen.
4.4 Bei Kursen, Trainings, Veranstaltungen, Vorträgen und dergleichen mit einer Mindestteilnehmerzahl finden diese nur statt, wenn sich ausreichend Teilnehmer fristgerecht anmelden. Wird die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, erstattet EMERTAC dem KUNDEN das bereits entrichtete Entgelt zurück. Der KUNDE hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf die Durchführung des Kurses, Trainings, der Veranstaltung, des Vortrags oder dergleichen.
5 Anbot, Vertrag
5.1 Von EMERTAC gemachte Anbote sind unverbindlich („freibleibend“), sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ausgestellte Produkte, Dienstleistungen (Punkt 2.1.3) und Erklärungen von EMERTAC im Webshop stellen keine Anbote dar, sondern sind eine Einladung des KUNDEN zur Anbotsstellung. Die Bestellung des KUNDEN im Wepshop ist ein verbindliches Anbot.
5.2 Alle Abschlüsse und Bestellungen sind erst verbindlich, wenn sie von EMERTAC schriftlich bestätigt wurden („Auftragsbestätigung“) oder EMERTAC mit der Erfüllung der Bestellung begonnen hat. Änderungen des Vertragsverhältnisses sind nur wirksam, wenn sie zwischen EMERTAC und dem KUNDEN schriftlich vereinbart sind.
6 Leistungsausführung, Eigentumsvorbehalt
6.1 Zur Ausführung der Leistung ist EMERTAC frühestens verpflichtet, sobald alle vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind, der KUNDE seine Verpflichtungen (insbesondere zur Bezahlung des Entgelts – Punkt 9.1) erfüllt sowie die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.
6.2 Geringfügige und dem KUNDEN zumutbare Änderungen der Bestellung/Leistungsausführung bleiben EMERTAC vorbehalten und werden vom KUNDEN vorweg genehmigt.
6.3 EMERTAC ist berechtigt, dem KUNDEN – unabhängig von einer allfälligen Fälligkeit der Leistungen - einzelne Teile der gesamten Bestellung und/oder des einzelnen Produkts zu leisten und ihm aliquot zu verrechnen.
6.4 Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EMERTAC (Vorbehaltsware).
7 Leistungsfristen und -termine
7.1 Liefertermine oder Lieferfristen sind für EMERTAC nur verbindlich, wenn deren Einhaltung im Einzelfall „fix“ zugesagt worden ist.
7.2 Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch Umstände verzögert, die nicht von EMERTAC zu vertreten sind, werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der „fix“ zugesagten Termine entsprechend der Dauer der Verzögerung, mindestens jedoch für jeweils sechs Wochen, hinausgeschoben; dies gilt auch für den Fall, dass bei EMERTAC oder einem Lieferanten Betriebsstörungen, Streiks oder andere Lieferschwierigkeiten auftreten. Verzögerungen beim Versand sind EMERTAC nicht zuzurechnen.
7.3 Liegt der Grund der Verzögerung in der Sphäre des KUNDEN, ist dieser verpflichtet, die aufgelaufenen Mehrkosten, insbesondere Kosten für anfallende Stehzeiten oder Erhöhungen der Material- oder Arbeitskosten, zu tragen.
8 Urheberrecht
Sämtliche technischen Unterlagen, Pläne, Skizzen, Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches sind geistiges Eigentum von EMERTAC und dürfen anderweitig nicht verwendet, insbesondere weitergegeben, vervielfältigt und veröffentlicht werden.
9 Preis, Leistungsort, Gefahrtragung
9.1 Die Preise von EMERTAC sind Bruttopreise ohne Versand- und Verpackungskosten. Sämtliche mit der Vertragserfüllung zusammenhängenden Gebühren, Abgaben Steuern, Versand- und Verpackungskosten trägt der KUNDE. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist, gelten die bei der Bestellung im Webshop angegebenen Preise in Euro je Stück bzw. der angegebenen Mengeneinheit.
9.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Leistungsort der Sitz von EMERTAC („Holschuld“). Haben die Parteien eine Schickschuld vereinbart, obliegt EMERTAC die Wahl der Versendungsart. EMERTAC schließt nur nach einer vorherigen schriftlichen Anordnung des KUNDEN eine gesonderte Transportversicherung ab; diese Kosten hat ausschließlich der KUNDE zu tragen. Die Lieferung erfolgt innerhalb Österreichs, nach Deutschland und in die Schweiz.
9.3 Unabhängig vom vereinbarten Leistungsort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs des Vertragsgegenstands/Bestellung mit dem Vertragsabschluss auf den KUNDEN über.
9.4 Verweigert der KUNDE die Übernahme des Produkts, ist EMERTAC berechtigt, eine Vertragsstrafe von 25% des Bruttobestellwerts des nicht abgenommenen Produkts vom KUNDEN geltend zu machen. Der Ersatz eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes bleibt davon unberührt.
10 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
10.1 Das Entgelt ist durch den KUNDEN mit der Bestellung (vor Erhalt des Produkts oder der Durchführung der Dienstleistung) – ohne Abzug - zur Gänze zur Zahlung fällig. EMERTAC gewährt dem KUNDEN kein Skonto.
10.2 Das Entgelt ist durch Überweisung oder auf eine andere im Webshop genannte Zahlungsweise zu entrichten. Eine allfällige Annahme von Scheck und Wechsel durch EMERTAC erfolgt ausschließlich zahlungshalber; die daraus entstehenden Spesen trägt der KUNDE. Bei der Vermittlung von Dienstleistungen (Punkt 2.1.2) hat der KUNDE das Entgelt direkt an den INSERENTEN zu bezahlen.
10.3 Bei Verzug des KUNDEN schuldet dieser
- Verzugszinsen von 15% p.a. vom gesamten Betrag der Rechnung,
- im Fall einer höheren Zinsbelastung von EMERTAC durch einen Bankkredit gegebenenfalls höhere Zinsen aus dem Titel des Schadenersatzes,
- den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Art, jedenfalls den Betrag von EUR 40,00;
- eine Vertragsstrafe von 15% des offenen Betrages
10.4 Unvollständige oder nicht fristgerecht geleistete Zahlungen einer Rechnung berechtigen EMERTAC von allen mit dem KUNDEN abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten bzw. deren Ausführung zu verweigern.
10.5 Die Aufrechnung von Forderungen des KUNDEN mit solchen von EMERTAC ist - ausgenommen § 6 Absatz 1 Z 8 KSchG - ausgeschlossen.
11 Stornierung, Vertragsstrafe
11.1 Tritt der KUNDE ohne rechtfertigenden Grund vom Vertrag zurück („Stornierung“), schuldet der KUNDE (neben dem für die Vertragserfüllung vereinbarten Entgelt) verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des Bruttobestellwerts des Produkts bzw. der Dienstleistung. Der Ersatz eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.
11.2 Forderungen gegen EMERTAC dürfen durch Verbraucher ohne schriftliche Zustimmung durch EMERTAC nicht abgetreten werden.
12 Gewährleistung, Schadenersatz
12.1 Bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate; Mängel müssen vom KUNDEN binnen 14 Tagen schriftlich gerügt werden. Bestätigt der KUNDE schriftlich die Übernahme des Produkts, sind Gewährleistungsrechte wegen Quantitätsmängeln ausgeschlossen.
12.2 Einzelne Teile der erbrachten Bestellung und/oder des einzelnen Produkts, die nicht unmittelbar von einem Mangel betroffen sind, führen zu keinen Gewährleistungsansprüchen.
12.3 Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden wird ausgeschlossen. Bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft wird der Ersatz für Mangelfolgeschäden und dem entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung ist mit dem vom KUNDEN für die Leistungserbringung vereinbarten Nettoentgelt betraglich beschränkt.
12.4 Die Gewährleistungsansprüche des KUNDEN gehen verloren, wenn der KUNDE auf Verlangen von EMERTAC das beanstandete Produkt oder Proben nicht unverzüglich zur Kontrolle zur Verfügung stellt.
12.5 Sofern EMERTAC als Vermittler auftritt, haftet sie nicht für die Erbringung der gebuchten Dienstleistung und/oder für Schäden, die durch oder anlässlich der Leistungserbringung entstehen. EMERTAC übernimmt keinen Ersatz für Aufwendungen oder Schäden, die durch die Absage oder erneute Inanspruchnahme der Dienstleistung entstanden sind (Reisekosten, Unterkunft, etc.). EMERTAC übernimmt für die Inhalte der von den INSERENTEN gemachten Angaben, deren Informationen zu den Dienstleistungen und Produkten (einschließlich Preisen, Verfügbarkeiten und Bewertungen) keine Haftung.
12.6 EMERTAC haftet nicht für Fehler (einschließlich offenkundiger Fehler oder Druckfehler), Unterbrechungen (durch einen technischen Ausfall, Reparatur-, Aktualisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten auf der Website, etc.) oder die Fehlübermittlung von Informationen.
12.7 EMERTAC übernimmt keine Haftung für Inhalte anderer Websites, die mit www.emertac.at verlinkt sind.
12.8 Das Vorliegen von grobem Verschulden hat bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft der KUNDE zu beweisen.
12.9 Bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft verjähren Ersatzansprüche in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
12.10 Das Recht, den Vertrag wegen eines Irrtums anzufechten, wird bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft ausgeschlossen.
13 Datenschutz (siehe auch Datenschutzerklärung)
13.1 Der KUNDE erteilt EMERTAC die Zustimmung zur Verwendung, Verarbeitung, Speicherung, Überlassung und Übermittlung von personenbezogenen Daten des KUNDEN. KUNDEN können jederzeit die Auskunft, Richtigstellung und Löschung ihrer Daten verlangen. Dieses Verlangen ist schriftlich an EMERTAC zu richten.
13.2 EMERTAC erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes.
13.3 Der KUNDE erteilt die Zustimmung, dass EMERTAC die Daten für Werbezwecke nutzt, beispielsweise zum Zwecke des Hinweises auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) sowie zu Informationen über Produkte und Dienstleistungen sowie Sonder- und Werbeaktionen per Telefon und Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form). Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich per E-Mail an hello@emertac.at widerrufen werden.
13.4 Der KUNDE stimmt ausdrücklich zu, dass seine Daten von EMERTAC zum Zweck der Bonitätsprüfung an behördlich befugte Kreditschutzverbände und Kreditinstitute übermittelt werden dürfen. Diese Zustimmung ist jederzeit widerrufbar.
14 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der Sitz von EMERTAC in A-2100 Korneuburg.
14.2 Auf diese AGB und alle Verträge, auf die diese AGB anzuwenden sind, ist österreichisches, materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
14.3 Für etwaige Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages sowie aus oder aus Anlass von zwischen EMERTAC und dem KUNDEN geschlossenen Verträgen wird die (in Verträgen mit Unternehmern ausschließliche) örtliche Zuständigkeit des am Sitz von EMERTAC sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.